Gerne erstellen wir Ihnen ein objektbezogenes und bedarfsorientiertes Angebot zu
Herr Hoffmann
(030) 682 81-497
produktion(at)vfj-werkstaetten.de
Sind Sie abgabepflichtiger Arbeitgeber? Dann können Sie durch die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Nettorechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.