Wir erstellen Ihnen auf Anfrage gerne ein bedarfsorientiertes Angebot.
Sebastian Fritze
0159 04311647
sebastian.fritze(at)vfj-werkstaetten.de
Sind Sie abgabepflichtiger Arbeitgeber? Dann können Sie durch die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Nettorechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.