Sebastian Fritze
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sebastian.fritze(at)vfj-werkstaetten.de
Sind Sie abgabepflichtiger Arbeitgeber? Dann können Sie durch die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Nettorechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.