Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen: Welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Der VfJ Berlin e.V. beteiligt sich im Rahmen von Initiative Transparente Zivilgesellschaft mit der Veröffentlichung der grundlegenden Informationen, welche jede zivilrechtliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Vereinigung für Jugendhilfe Berlin e.V. (VfJ Berlin e.V)
Grenzallee 53
12057 Berlin
Gründungsjahr 1951 in Berlin
Ansprechpartner:
Ralf Feuerbaum, 1. Geschäftsführender Vorsitzender
info(at)vfj-berlin.de
Die Satzung und das Leitbild finden Sie als Download rechts.
Den aktuellen Freistellungsbescheid finden Sie als Download rechts.
Mitgliederversammlung
37 Mitglieder
Mitglieder des Vorstands | |
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Ralf Feuerbaum | Geschäftsführender Vorsitzender |
Boris Jordan | Stellvertretender Vorsitzender |
Horst Kluge | Beisitzer |
Christa Weber | Beisitzerin |
Heribert Schregel | Beisitzer |
Über das abgelaufene Kalenderjahr können wir erst im Dezember des Folgejahres informieren.
Als gemeinnütziger Verein sind wir laut unseres Wirtschaftsprüfers nicht verpflichtet eine Lagebericht zu erstellen.
Stand: 31.12.2023
Hauptamtlich Beschäftigte | 58 |
Geringfügig Beschäftigte | 4 |
BFD/FSJ | 1/1 |
Ehrenamtlich Beschäftigte | 68 |
Die Gewinn- und Verlustrechnungsowie die Bilanzfinden Sie als Download rechts.
Beteiligungen
Mitgliedschaften
Zuwendungen von mehr als 10% der gesamten Jahreseinnahmen erhielt der VfJ Berlin e.V. nicht.
Weitere Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge von mehr als 10% der gesamten Jahreseinnahmen erhielt der VfJ Berlin e.V. nicht.