Oliver Voth
(030) 682 81-421
oliver.voth(at)vfj-werkstaetten.de
Sind Sie abgabepflichtiger Arbeitgeber? Dann können Sie durch die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Nettorechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.