Der Werkstattrat ist für Sie da, wenn Sie ein Problem in Ihrer Arbeit haben.
In der Sprechstunde können Sie Gedanken und Ideen zu Ihrem Arbeitsplatz besprechen.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen unserer behinderten Mitarbeiter. Er besteht aus sieben gewählten Mitgliedern und hat umfassende Mitwirkungsrechte. Gesetzliche Grundlagen sind die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und das Sozialgesetzbuch IX.
Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zugunsten der Werkstattmitarbeiter jederzeit eingehalten und die Werkstattverträge beachtet werden. Außerdem beantragt er Maßnahmen, die dem Betrieb der Werkstatt und den Werkstattbeschäftigten dienen.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich mit ihren Anliegen an den Werkstattrat wenden. Zu diesem Zweck werden auch regelmäßige Sprechstunden abgehalten. Die eingereichten Anregungen und Beschwerden werden dann mit der Leitung der Werkstatt verhandelt.
Der Werkstattrat hat Mitwirkungsrechte bei folgenden Angelegenheiten:
Werkstattrat der VfJ Werkstätten GmbH