Der Werkstatt-Rat unterstützt die Werkstatt-Mitarbeiter.
Zum Beispiel bei Problemen in der Arbeit.
Oder bei Ideen, die allen helfen.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen unserer beeinträchtigten Mitarbeiter. Er besteht aus sieben gewählten Mitgliedern und hat umfassende Mitwirkungsrechte. Gesetzliche Grundlagen sind die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und das Sozialgesetzbuch IX.
Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zugunsten der Werkstattmitarbeiter jederzeit eingehalten und die Werkstattverträge beachtet werden. Außerdem beantragt er Maßnahmen, die dem Betrieb der Werkstatt und den Werkstattbeschäftigten dienen.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich mit ihren Anliegen an den Werkstattrat wenden. Zu diesem Zweck werden auch regelmäßige Sprechstunden abgehalten. Die eingereichten Anregungen und Beschwerden werden dann mit der Leitung der Werkstatt verhandelt.
Der Werkstattrat in der VfJ Werkstätten GmbH
VfJ Berlin e.V.
Grenzallee 53 · 12057 Berlin
Sekretariat
(030) 682 81-521
info(at)vfj-berlin.de